KFO-Behandlung

Kosten­erstattung

Kosten­erstattung

Beim Thema Kostenerstattung der KFO-Behandlung spielen Kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG eine wichtige Rolle. Die Einstufung erfolgt von Stufe 1 bis 5, wobei die einzelnen KIG-Stufen kieferorthopädische Befunde unterschiedlichen Schweregrades beschreiben.

Bei welchen der Befunde ein Anspruch auf eine KFO-Therapie im Sinne der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) abgeleitet werden kann, wird anhand der KIG-Tabelle beschrieben. Letztlich kann man dieses System in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) als Bewertungstool verstehen, das den Behandlungsbedarf des Patienten beim Kieferorthopäden definiert.

Per Definition werden leichte KFO-Therapien nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen.

Details zur KIG-Einstufung

Die KIG-Tabelle besteht aus insgesamt 5 Indikationsgruppen (1-5). KIG-Schweregrad 1 und 2 stehen für leichte und ästhetische Fehlstellungen. In diesen Fällen können wir Ihnen dennoch eine Behandlung anbieten, die allerdings eine reine Privatleistung wäre.

Schweregrad 5 steht für eine schwerwiegende Fehlstellung, die eine umfangreiche kieferorthopädische Behandlung erfordert. Die Einstufung erfolgt anhand verschiedener Kriterien wie der Lage der Zähne zueinander, dem Bissverhältnis und der Ausprägung von Kieferfehlstellungen.

So schafft die KIG-Tabelle eine standardisierte Grundlage für die fachliche Behandlungsentscheidung.

Eine korrekte Einstufung ist auch für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse entscheidend. Die KIG-Einstufung bestimmt, ob die Behandlung als medizinisch notwendig eingestuft wird und somit von der Krankenkasse übernommen werden kann.

Kosten und Kostenübernahme

Maßgeblich für gesetzlich Versicherte im Kinder- und Jugendalter bis 18 Jahre sind die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Hier ist die Zahn- und Kieferfehlstellung Ihres Kindes kategorisiert, und die Möglichkeit der Kostenerstattung wird erläutert. 

Je nach Schweregrad der Fehlstellung kann die kieferorthopädische Behandlung teilweise oder vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Daher ist eine genaue Einstufung nach der KIG-Tabelle für die finanzielle Planung der Behandlung von großer Bedeutung.

Ab dem 18. Lebensjahr wird nur noch in schweren kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Fällen erstattet. Dabei werden die KIG-Stufen als Beurteilungstool herangezogen.

In der Regel werden 80 % der Kosten beim ersten, beim zweiten Kind 90 % direkt mit der GKV abgerechnet. Es verbleibt ein Eigenanteil, den die Eltern zunächst selber zahlen. Diesen bekommen Sie jedoch nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet.

Zusätzlich können Privatkosten entstehen, über die wir Sie vorab selbstverständlich informieren. Diese werden wir Ihnen individuell anbieten und mit Ihnen besprechen.
Für Privatpatienten und Beihilfepatienten gelten weitere Regelungen. Da das Thema komplex ist, informieren wir Sie individuell im Rahmen der Beratung bei uns vor Ort über jene Details, die für Sie und Ihr Kind relevant sind.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

www.g-ba.de/downloads/62-492-8/RL-Kieferorthopaedie.pdf

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